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Mögliche Auswirkungen des Brexits auf befristete Arbeitsverhältnisse in Großbritannien und Europa

Beinahe die Hälfte (44%) aller britischen Selbstständigen glauben, dass ihr Geschäft nicht vom Brexit betroffen sein wird. Die Umfrage, für die 1.350 britische Unternehmer befragt wurden, ergab zudem, dass 18% aller Befragten glauben, der Brexit würde sich positiv auf ihr Geschäft auswirken. Andererseits erwarten 38%, dass sich der Brexit negativ auf ihr Geschäft auswirken wird. Zudem gaben 70% der befragten Selbstständigen an, dass sie derzeit nicht an Projekten im übrigen Europa arbeiten oder nicht planen, dies zu tun.

Aber was bedeutet dies für britische Auftragnehmer, die in Europa arbeiten möchten? Leider ist es im Moment noch nicht möglich, dazu genaue Aussagen zu treffen, da dies weitestgehend vom Ausgang der Austrittsverhandlungen abhängen wird. Ehe die britische Regierung keine Verhandlungsposition dargelegt hat, können wir nicht mit Sicherheit sagen, ob britische Staatsbürger weiterhin ohne Einschränkungen in der EU werden arbeiten können. Da die Freizügigkeit von EU-Bürgern in Großbritannien während des Wahlkampfs ein beherrschendes Thema war, müssen sich Auftragnehmer, die in der EU arbeiten möchten, womöglich mit neuen Hürden auseinandersetzen.

Welche Branchen werden am stärksten betroffen sein?

Nach allgemeiner Auffassung werden Auftragnehmer in der Öl- und Gasbranche am ehesten vom Brexit betroffen sein, da diese Branchen tendenziell international ausgerichtet sind. Aufgrund des internationalen Charakters der Technologie werden auch IT-Auftragnehmer die Auswirkungen mit großer Wahrscheinlichkeit spüren. Zahlreiche Auftragnehmer mit Kunden in der EU werden nach Vollzug des Brexits reisen müssen, um sich mit ihren Kunden zu treffen. Dies sollte allerdings kein Problem darstellen, da EU-Mitgliedsstaaten ihre Einwanderungsbestimmungen selbst festlegen. Selbst bei einem „harten“ Brexit ohne Freizügigkeit ist es unwahrscheinlich, dass diese Länder die Einreise mit temporären Arbeitsvisen strikteren Einschränkungen unterwerfen. Allerdings handelt es sich hierbei lediglich um Prognosen, da wir vor dem eigentlichen Brexit nicht genau wissen können, was tatsächlich passieren wird.

Auftragsvergabe und Brexit

Wenngleich der Binnenmarkt für Güter in der EU fest etabliert ist, gibt es keinen vergleichbaren Binnenmarkt für Dienstleistungen. Zudem bestehen komplexe Bestimmungen über die Besteuerung von Dienstleistungen. Wenn Sie Dienstleistungen in Großbritannien anbieten, müssen Sie Umsatzsteuer abführen. Wenn Sie in die EU reisen, muss Ihr Kunde für die entsprechende Umsatzsteuer aufkommen. Dennoch müssen Sie die ausländische Umsatzsteuer an die zuständige Behörde zahlen, wobei die Grenzwerte oftmals niedriger sind als in Großbritannien. Durch den Brexit werden diese Bestimmungen mit Sicherheit nicht weniger komplex. In der britischen Wirtschaft spielen Dienstleistungen eine zentrale Rolle, weshalb Verhandlungen über Dienstleistungsfreiheit für die Regierung eine Priorität darstellen dürften.

Negative Auswirkungen

Noch immer wissen wir nicht genau, inwiefern sich der Brexit auf den freien Personenverkehr zwischen Großbritannien und Europa auswirken wird. Auftragnehmer und Berater, die bislang frei in ganz Europa aktiv sein konnten, dürften bei der Arbeit, beim Leben und bei der Bezahlung im Ausland zunehmend auf Komplikationen stoßen.

Positive Auswirkungen

Wenngleich der Brexit oftmals in einem negativen Licht betrachtet wird, können sich für Auftragnehmer und Berater daraus auch Vorteile ergeben. Wie wir bereits 2008 während der Rezession beobachten konnten, greifen viele große Unternehmen eher auf die Dienste von Auftragnehmern und Beratern als auf die von Festangestellten zurück. Seit dem Referendum ist ein Boom im Sektor Rechtsdienstleistungen zu verzeichnen und Unternehmen werden bei den sich anbahnenden Veränderungen und der Handhabung von Bereichen, die bisher unter EU-Recht fielen, auf Beratung zurückgreifen müssen.

Auch die Schwäche des Pfunds gegenüber dem Dollar und dem Euro kann für Kunden und Auftragnehmer neue Möglichkeiten eröffnen. Eine sinkende Währung ist für internationale Kunden, deren Kaufkraft zunimmt, attraktiv. Der Brexit dürfte zudem erhebliche Veränderungen der Arbeitnehmerrechte und der Bestimmungen für Leiharbeitnehmer nach sich ziehen, was dazu führen könnte, dass auch kleinere Unternehmen zunehmend auf Auftragnehmer zurückgreifen.

Zusammenfassung

Die Auswirkungen des Brexits auf Auftragnehmer und Berater werden stark vom Ausgang der Austrittsverhandlungen abhängen. Wenngleich dies eine große Unsicherheit mit sich bringt, können wir davon ausgehen, dass die Veränderungen wahrscheinlich nicht sofort eintreten. Auch wenn es eine Zeit lang zu Instabilität kommen könnte, werden sich für Auftragnehmer und Berater zahlreiche neue Möglichkeiten und Vorteile eröffnen. Dieser Artikel dient lediglich zur allgemeinen Information. Sollten sie genauere Fragen haben, kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater oder uns, wenn wir ihre Lohnbuchhaltung für Sie ausführen. Wir können Sie dann im Rahmen unserer Möglichkeiten auf Einzelfallbasis beraten.

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