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Ende der Home Office Pflicht ab 20. März – Was Arbeitgeber jetzt wissen müssen

Aufgrund der hohen Corona-Fallzahlen und der nach wie vor nicht ausreichenden Impfquoten waren Arbeitgeber bisher dazu verpflichtet ihren Beschäftigten Home Office anzubieten und die Beschäftigten waren angehalten, das Angebot anzunehmen. Eine Ablehnung war nur möglich, wenn die Tätigkeit entweder aus betrieblichen oder organisatorischen Gründen nur vor Ort möglich ist oder die persönlichen Umstände des Arbeitnehmers kein produktives Arbeiten von zu Hause aus zulassen.

Da die Infektionszahlen derzeit stagnieren und die Hospitalisierungsrate nicht die Kapazitäten der Krankenhäuser übersteigt, hat die Bundesregierung beschlossen, mehrere Corona-Beschränkungen wie die Home Office Pflicht ab dem 20. März 2022 aufzuheben. Auch wenn die Lockerungen für allgemeine Erleichterung in der Bevölkerung sorgen, sehen viele Arbeitnehmer aus Sorge vor einer Ansteckung am Arbeitsplatz der Rückkehr ins Büro mit gemischten Gefühlen entgegen.

Was müssen Arbeitgeber jetzt wissen?

Arbeitnehmer haben Sorge, sich am Arbeitsplatz mit Corona zu infizieren

Laut einer Umfrage der Hans-Böckler Stiftung im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes vom Februar 2022 fürchtet etwa ein Drittel aller Befragten, vor allem diejenigen, die in engem Kontakt mit anderen Menschen arbeiten, sich zu infizieren und fürchten die Langzeitfolgen der Erkrankung.

Obwohl viele Unternehmen während der Pandemie auf hybrides Arbeiten umgestellt haben und ihren Beschäftigten diese Option auch weiterhin anbieten möchten, ist zu erwarten, dass die Büros wieder voller werden.

Optionale Home Office Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer während der Übergangszeit

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat in einer kurzfristigen Konsultation beschlossen, an seiner Entscheidung festzuhalten, die Home Office Pflicht aufzuheben. Unternehmen können ihren Mitarbeitern jedoch weiterhin Home Office oder hybrides Arbeiten anbieten, sofern die organisatorische und persönliche Situation dies zulässt und beide Parteien einverstanden sind.

Schutzmaßnahmen in Büros

Während der Übergangszeit, in der Beschäftigte in die Betriebe zurückkehren, wird Unternehmen und Arbeitnehmern empfohlen, die bekannten Schutzmaßnahmen beizubehalten. Dazu gehören nach Möglichkeit das Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 m, Arbeiten von zu Hause aus, das Tragen einer Maske im Büro und häufiges Lüften. Darüber hinaus werden Arbeitgeber ermutigt, ihren Beschäftigten weiterhin mindestens zwei kostenlose Covid-Tests pro Woche anzubieten und sie für Impftermine bezahlt von der Arbeit freizustellen.

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