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Wann sollte mein Unternehmen mit einem Personaldienstleister zusammenarbeiten?

Personaldienstleister ermöglichen die Auslagerung aller Aufgaben und Funktionen, die in der Regel von der internen Personalabteilung übernommen werden, darunter Lohnbuchhaltung inklusive der Abführung von Steuern und Sozialversicherungsabgaben sowie viele andere Personalangelegenheiten.

Durch die Zusammenarbeit mit einem Personaldienstleister können Sie bei der Einstellung von neuen Mitarbeitern erheblich Zeit einsparen. Bei der Einstellung von Mitarbeitern mit befristeten Arbeitsverträgen lohnt es sich aufgrund der kurzen Vertragsdauer oftmals nicht, übermäßig viel Zeit in die Personalverwaltung zu investieren. Unter Umständen fehlen Ihnen bei größeren Projekten mit mehreren kurzzeitig beschäftigten Mitarbeitern die internen Ressourcen für den Einstellungs- und Personalverwaltungsprozess.

Hier kommt der Personaldienstleister ins Spiel, an den Sie das gesamte Einstellungsverfahren und die anschließende Verwaltung auslagern können.

Viele Arbeitgeber und Auftragnehmer stehen dem enormen Verwaltungsaufwand, den die Auftragsvergabe mit sich bringt, noch immer misstrauisch gegenüber. Mit der Unterstützung durch einen Personaldienstleister können sie den Verwaltungsaufwand minimieren und bei der Auftragsvergabe wertvolle Zeit einsparen. So können Sie sich ganz auf ihre eigentlichen Aufgaben konzentrieren und sich auf eine korrekte Lohnbuchhaltung und die pünktliche Zahlung von Löhnen, Steuern und Sozialabgaben verlassen. Personaldienstleister sind immer auf dem aktuellsten Stand, was die schnellen Veränderungen von arbeitsrechtlichen Gesetzen und Bestimmungen betrifft.

Wir helfen Ihnen gerne, wenn Sie glauben, dass ein Personaldienstleister genau das Richtige für Sie ist. TCP Solutions ist ein internationaler Personaldienstleister und Compliance-Spezialist mit mehr als 25 Jahren Erfahrung. In 8 Ländern Europas stellen wir im Auftrag unserer Kunden qualifizierte Fach- und Führungskräfte ein und überlassen Sie im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung an unsere Kunden. Wir sind stets über alle arbeitsrechtlichen Gesetzesänderung in den jeweiligen auf dem aktuellsten Stand. Auf diese Weise sind wir jederzeit in der Lage, unseren Kunden eine passende individuelle Lösung anzubieten.

Möchten Sie mehr erfahren? Kontaktieren Sie uns einfach unter +49 (0)30 700 101 500 oder senden Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular oder an info@tcpsolutions.de.

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