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Aktuelle Region und Sprache

Andere Länder, andere Sitten

Die Ausweitung Ihrer Personalvermittlung ins Ausland kann eine hervorragende Strategie sein, um Ihr Geschäft wachsen zu lassen, seinen Wert zu steigern und der Konkurrenz einen Sprung voraus zu sein. Vor der Aufnahme Ihres neuen Geschäftes im Ausland gilt es allerdings einiges zu bedenken, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung lokaler Bestimmungen. Es ist von immenser Bedeutung, dass Sie sich eindeutige Ziele setzen und so sicherstellen, dass Sie sich um alles Nötige gekümmert haben. Hier wird Schritt für Schritt ein einfaches Verfahren beschrieben, das Sie bei der Einrichtung Ihrer neuen Niederlassung beachten sollten.

Schritt 1

Ehe Sie darüber nachdenken, Ihre Personalvermittlung ins Ausland auszuweiten, ist es von großer Bedeutung, dass Sie Ihren Markt kennen und über die Gründe für den Markteintritt Bescheid wissen. Führen Sie eine Due-Diligence-Prüfung durch, um sich allen Auswirkungen Ihres Geschäfts bewusst zu machen. Gibt es Nachfrage nach Ihren Dienstleistungen? Wie ist die Konkurrenzsituation? Sie müssen Gründe finden, weshalb Kunden Ihr Unternehmen anstatt der Konkurrenz wählen sollten. Sie müssen wissen, wie Sie Kunden von sich überzeugen können. Was sind Ihre Alleinstellungsmerkmale und welche Gebühren werden Sie berechnen?

Bei der Wahl des Landes, in dem Sie sich niederlassen wollen, müssen Sie sowohl makro- als auch mikroökonomische Faktoren bedenken. Ordnen Sie Länder nach makroökonomischen Faktoren, wie zum Beispiel Währungsstabilität, Wechselkursen, usw. Auf dieser Basis können Sie nun die Markteintrittskosten berechnen. In einigen Ländern, z.B. in China, ist es erforderlich, dass sich ein Teil des in den Markt eintretenden Unternehmens in inländischer Hand befindet.

Es kann auch vorteilhaft sein, vor der Eröffnung einer ausländischen Zweigstelle in dem Land, in das Sie expandieren wollen, Geschäftsbeziehungen aufzubauen. So können Sie besser einschätzen, ob Sie dort erfolgreich sein werden, ehe Sie größere Ausgaben für die Eröffnung einer Zweigstelle tätigen. Während dieser Frühphase der Planungen ist auch Ihr Budget von enormer Bedeutung. Schätzen Sie die Kosten, die für die Ausweitung Ihres Geschäfts ins Ausland zu veranschlagen sind, ab. Wichtige Anfangskosten sind Ausgaben für Mitarbeiter, Unternehmensversicherung, Marketing sowie sonstige Betriebsausgaben. Wenn Sie Zweifel an der Eröffnung einer Zweigstelle in einem anderen Land haben, aber Ihr Unternehmen dennoch expandieren wollen, sollten Sie andere Möglichkeiten der Expansion ins Ausland in Betracht ziehen, wie zum Beispiel Lizenzierung, Franchising, Partnerschaften, Joint Ventures, den Kauf von Unternehmen, etc.

Schritt 2

Als nächstes sind die rechtlichen Rahmenbedingungen zu betrachten. Sie müssen unbedingt sicherstellen, dass Sie regelkonform handeln und die lokale Gesetzgebung des jeweiligen Landes befolgen. Es ist empfehlenswert, in dem Land, in dem Sie aktiv sein werden, mit lokalen Anwälten zusammenzuarbeiten, da diese mit den arbeitsrechtlichen Bestimmungen des Landes bestens vertraut sind. Zudem müssen Sie sich mit etwaigen Beschränkungen bei der Einstellung von Zeitarbeitern auseinandersetzen, die von Land zu Land unterschiedlich ausfallen können. In einigen Ländern ist zudem eine besondere Lizenz für die Ver- und Entleihung von Arbeitskräften erforderlich. So wird beispielsweise in Deutschland eine Lizenz zur Arbeitnehmerüberlassung und in der Schweiz eine SECO-Lizenz benötigt.

Schritt 3

Sobald Sie mit den rechtlichen Gegebenheiten vertraut sind, müssen Sie sich mit den praktischen Einzelheiten der Eröffnung Ihrer neuen Zweigstelle auseinandersetzen. Wo soll sich der Standort der Zweigstelle befinden? Insbesondere in Ländern wie Deutschland oder der Schweiz kann dies von Bedeutung sein. Die Schweiz ist beispielsweise in Kantone unterteilt, in denen jeweils eigene arbeitsrechtliche Bestimmungen gelten. Darum ist es besser, sich in einem Kanton mit vorteilhafteren Bestimmungen für Ihre Dienstleistungen niederzulassen. Der Standort Ihrer Zweigstelle kann auch für den Ruf Ihres Unternehmens von Bedeutung sein, diese Entscheidung will also wohl überlegt sein.

Schritt 4

Sie müssen sich mit den arbeitsrechtlichen Bestimmungen des Landes, in dem Sie sich niederlassen wollen, auseinandersetzen, da Ihre Personalvermittlung diesen unterliegen wird und Sie mit eventuell erforderlichen Lizenzen vertraut sein müssen. Da jedes Land eigene Schutzbestimmungen und Regelungen hat, kann dies eine komplexe Angelegenheit sein. Auch zwischen den verschiedenen Regionen und Städten eines Landes können sich diese Regelungen unterscheiden. Eine weitere Herausforderung dürften Sprache und Kultur darstellen. Greifen Sie auf lokale Anwälte und Buchhalter zurück, da eine eingehende Kenntnis des Landes, in dem Sie aktiv sein wollen, unabdingbar ist.

Die Bestimmungen, denen Zeitarbeiter unterliegen, unterscheiden sich von Land zu Land. So ist es beispielsweise in Frankreich sehr schwierig, Leiharbeitnehmer zu beschäftigen. Im Gegensatz dazu unterliegen Leiharbeitnehmer in den Niederlanden deutlich weniger strengen Bestimmungen. Auch bei der Qualifikation von Migranten und Visabestimmungen werden Sie sich mit unterschiedlichen Regelungen auseinandersetzen müssen. Als weiteren Aspekt gilt es die Einstellung von Arbeitskräften zu beachten. Wie viele Menschen werden in Ihrer Zweigstelle arbeiten? In der Regel ergibt es Sinn, einen lokalen Direktor einzustellen. In manchen Ländern, darunter auch in Frankreich und Spanien, müssen Sie eine beträchtlichen Bareinlage einbringen, um Ihren Wert für den Markt nachzuweisen. Sie müssen sich mit diesen Kosten im Voraus vertraut machen, da Sie ansonsten Geld verlieren können, wenn die Dinge nicht nach Plan laufen.

Bei der internationalen Ausweitung Ihrer Personalvermittlung gilt es also viel zu beachten. Wenn Sie diese Schritte befolgen, werden Sie aber dennoch bestens vorbereitet sein.

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