Eine AÜG-Lizenz ist erforderlich, um Auftragnehmer nach Deutschland zu entsenden, um Dienstleistungen für einen deutschen Endkunden zu erbringen, d.h. für das Unternehmen, an dessen Projekt der Mitarbeiter arbeitet. Die Lizenz ermöglicht es einer Agentur oder einem Dachunternehmen, Arbeitskräfte (z. B. den Auftragnehmer als „Arbeitnehmer“) zu leasen, damit der deutsche Endnutzer / Kunde nicht zum Arbeitgeber wird. Die meisten Unternehmen, die Auftragnehmer einstellen, versuchen, die Kosten und die Komplexität eines formellen Mitarbeiters zu vermeiden. Die AÜG-Lizenz ermöglicht dies.